Führerscheinklassen
Der passende Führerschein für dich
Vom Mofa bis zum Anhängerführerschein – wir bilden dich in allen gängigen Klassen aus. Klicke auf eine Klasse für Details zu Mindestalter und eingeschlossenen Klassen.
Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit maximal 25 km/h, mit Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor.
Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit maximal 25 km/h, mit Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor.
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.
Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor).
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einer Leistung von bis zu 15 kW.
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Übergangsrecht: Auf Klasse A beschränkte Fahrerlaubnisse, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Mindestalter 24 Jahre für den Direkteinstieg, 20 Jahre bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, ausgelegt für maximal acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse oder mit schwererem Anhänger, sofern die Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg nicht übersteigt. Vorbesitz der Klasse B notwendig.
Zugmaschinen, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und eingesetzt werden, mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.